Hintergrund
Seit 2004 sind Arbeitgeber laut §167 Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Hilfestellungen sind für Arbeitnehmer geboten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit kann die Bedingung zur Einleitung des BEM-Verfahrens bereits nach mehr als 30 krankheitsbedingten Fehltagen innerhalb der letzten zwölf Monate erfüllt sein.
vysoft BEM unterstützt Sie bei der Identifikation der BEM-Fälle sowie bei der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Ziel des BEM-Prozesses ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit. Dadurch soll die frühzeitige Intervention durch den Arbeitgeber sicherstellt werden.
Inzwischen hat das BEM insbesondere im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht - etwa im Falle einer Kündigung - eine besondere Bedeutung. Arbeitgeber, die keinen oder einen unzureichenden BEM-Prozess etabliert haben, tragen somit ein substanzielles Risiko, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren.