Unsere Software unterstützt Ihr betriebliches Eingliederungsmanagement
vysoft BEM bildet alle Abläufe und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem BEM-Prozess nach §167 Sozialgesetzbuch IX ab
vysoft BEM ist eine revisionssichere Software-Lösung, in der alle Entscheidungen und Maßnahmen rechtssicher dokumentiert werden. Außerdem wird gewährleistet, dass alle Anspruchsgruppen einbezogen werden, unter Berücksichtigung der jeweiligen Zugriffsberechtigung bzw. des Datenschutzes.
Vorteile durch den Einsatz von vysoft BEM
Integrieren Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement perfekt mit anderen Intranet-Anwendungen. Im gleichen Look & Feel wie weitere Funktionalitäten, beispielsweise digitale Personalakte, Zeiterfassung oder beliebige andere vysoft-Module. Der Nutzen ist offensichtlich:
Wichtigste Funktionen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Digitales Aktenmanagement Formulare, Dokumente und E-Mails werden im Kontext einer elektronischen Personalakte verwaltet
Vorschlagsliste der BEM-Fälle
Aus dem Abwesenheits-Management wird automatisch eine Liste generiert - unter Berücksichtigung von Werk- und/ oder Kalendertagen
Übersichtliches Kalendarium Die Fehlzeiten werden in der Personalakte in einer Kalender-Ansicht oder als Liste dargestellt
Anbindung an Ihr HR- oder Zeiterfassungs-System Stammdaten und Abwesenheiten können automatisiert aus anderen Systemen synchronisiert werden (z.B. vysoft PVS, SAP HCM, Sage, Datev, Aconso und ca. 30 weitere). Der Status des BEM-Verfahrens kann in die digitale Personalakte zurückgespielt werden
Termin- & Aufgabenverwaltung Umfangreiche Termin- und Aufgabenverwaltung mit Wiedervorlage- oder Delegations-Funktion
Benachrichtigungsfunktion Termingesteuerte E-Mails mit Verknüpfung zur digitalen Akte bzw. zum Vorgang
Vollständige Fallhistorie Entscheidungen und Maßnahmen werden dokumentiert
Dokumentenmanagement
Dokumente werden im Kontext der Akte abgelegt und versioniert. Änderungen sind nachvollziehbar und können im Bedarfsfall verglichen bzw. rückgängig gemacht werden.
MS Outlook-Integration E-Mails können aus dem System generiert bzw. in einer Personalakte abgelegt werden - mit unserem MS Outlook Plugin
MS Office-Integration MS Word Vorlagen übernehmen Felder aus der digitalen Akte (z.B. Name und Anschrift), die erzeugte Datei wird automatisch in der Akte abgelegt
Umfangreiche Auswertungsfunktionalität Mittels MS Excel-Integration oder online
Alternative Nutzungs-/Betriebsmodelle
Die Anwendung kann im Internet oder in der Cloud betrieben werden
Single Sign-on Anbindung an das Unternehmensverzeichnis (Active Directory)
Wesentliche Aktivitäten, die unsere Software-Lösung für das betriebliche Eingliederungsmanagement unterstützt
BEM-Berechtigte identifizieren
Mitarbeiter ermitteln, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren
Mitarbeiter einladen
Einladungsanschreiben erstellen und im Kontext der BEM-Akte ablegen
Serienbriefe erstellen
Vorlagen hinterlegen, Briefe für ausgewählte Mitarbeiter erstellen und versenden
Termine planen
Zeitliche Planung abstimmen
Anspruchsgruppen einbeziehen
Betriebsrat, Behindertenvertretung, Betriebsarzt rechtzeitig in den Fall involvieren
Ursachen analysieren
Den Ursachen der Arbeitsunfähigkeit nachgehen
Maßnahmen vereinbaren
Schritte zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit vereinbaren
Fortschritt nachhalten
Vereinbarte Maßnahmen nachverfolgen bzw. Zielerreichung feststellen
Auswertungen erstellen
Standard- sowie Ad-hoc-Analysen aufrufen und erstellen
Gespräche und Entscheidungen protokollieren
Relevante Übereinkünfte und Sachverhalte dokumentieren
BEM-Fall abschließen
Beendigungsschreiben erstellen und Entscheidungslage bzw. Status dokumentieren
Konfigurierbare Startseite, z.B. mit einer aktuellen Vorschlagsliste der BEM-Fälle
Aufbau und Inhalt der Akte eines BEM-Falles
Hintergrund
Seit 2004 sind Arbeitgeber laut §167 Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Hilfestellungen sind für Arbeitnehmer geboten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit kann die Bedingung zur Einleitung des BEM-Verfahrens bereits nach mehr als 30 krankheitsbedingten Fehltagen innerhalb der letzten zwölf Monate erfüllt sein.
vysoft BEM unterstützt Sie bei der Identifikation der BEM-Fälle sowie bei der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Ziel des BEM-Prozesses ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit. Dadurch soll die frühzeitige Intervention durch den Arbeitgeber sicherstellt werden.
Inzwischen hat das BEM insbesondere im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht - etwa im Fall einer Kündigung - eine besondere Bedeutung. Arbeitgeber, die keinen oder einen unzureichenden BEM-Prozess etabliert haben, tragen somit ein substanzielles Risiko, einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren.